Allgemeine Leistungsbeschreibung
Die Wohngemeinschaften St. Ida bieten Wohn- und Lebensraum für insgesamt jeweils 12 Personen. Die Lage der Wohngemeinschaften befindet sich im Ortskern von Dorsten-Holsterhausen. Das Gebiet ist durch ein gut ausgebautes Wegenetz mit dem Ortskern verbunden, Geschäfte, Restaurants und Ärzte sind fußläufig erreichbar. Eine Bushaltestelle befindet sich direkt vor der Haustür.
Das Haus beherbergt zwei in sich autarke Wohngemeinschaften à 12 Mieter. Eine Wohngemeinschaft befindet sich im Erdgeschoss, die andere Wohngemeinschaft im Obergeschoss. Der zentrale Punkt der ambulant betreuten Wohngemeinschaft ist die geräumige Wohnküche, der Ort des gemeinsamen Alltagslebens. Im Wohnbereich befindet sich jeweils eine voll ausgestattete Küche inkl. einem großen Tisch, an dem alle Platz nehmen können. Im Gemeinschaftsbereich sind mehrere kleinere Sitzecken installiert, die zum Verweilen einladen. Waschmaschinen und Trockner stehen im Haus zur Nutzung bereit. Beide Wohngemeinschaften haben einen Balkon, welcher von allen Mietern frei genutzt werden kann.
Das Haus ist barrierefrei und seniorengerecht gestaltet. Die Eingangstür ist mittels eines Sensors zu betätigen. Im Erdgeschoss befindet sich ein Aufzug, der beide Wohngemeinschaften erreicht.
Konkrete Leistungsbeschreibung
In den Wohngemeinschaften St. Ida wird dem Mieter eine Wohnung vermietet, welche neben einem Wohn- und Schlafraum eine Nasszelle beinhaltet. Die Größe der Wohnung beträgt 21,72 m². Zusätzlich ergibt sich pro Mieter eine anteilige Wohnfläche von ca. 44,4 m². Die Wohnungen werden als Erstbezug in einem Neubau unmöbliert übergeben. Die Mieter haben ein Recht zur Mitnutzung der Gemeinschaftsräume, wie einem Wasch- und Trockenraum, einem Vorratsraum und einem gemeinschaftlichen WC.
Über den Mietraum wird ein Wohnraumüberlassungsvertrag mit der Martinus Trägergesellschaft für soziale Dienste geschlossen.
Zusätzlich zum Wohnraumüberlassungsvertrag schließt der Mieter einen Vertrag über zu erbringende Betreuungsleistungen mit der Seniorenhilfe SMMP.
In den Wohngemeinschaften werden – ausgehend vom individuellen Bedarf des einzelnen Mieters – Betreuungsleistungen angeboten, welche die Anleitung, Hilfestellung, Planung und die gemeinsame Durchführung bei der Gestaltung und Bewältigung des Alltages beinhalten. Zu diesen zählen insbesondere die Ernährung und Hauswirtschaft (sofern nicht von den Mietern anderes geregelt wird), Hygiene, Gesundheit, Orientierung, Mobilität, Tagesstrukturierung, Freizeitgestaltung, Unterhaltung, Aufnahme und Gestaltung persönlicher Beziehungen sowie die allgemeine Beaufsichtigung zum Schutz vor Selbst- und Fremdgefährdung und die Koordination der gesundheitlichen und ärztlichen Betreuung nach den Bedarfen und Vorgaben des Mieters (jedoch keine Begleitung etc. außerhalb der Wohngemeinschaft).
Bei der Betreuung in den Wohngemeinschaften handelt es sich nicht um eine teilstationäre oder vollstationäre Pflegeeinrichtung. Somit werden die erforderlichen Betreuungs- und gegebenenfalls Pflegeleistungen nicht ausschließlich von den Martinus ambulanten Diensten erbracht, insbesondere die betreuerische und pflegerische Versorgung in der Wohngemeinschaft erfordern nicht nur die aktive Einbindung von eigenen Ressourcen und des sozialen Umfeldes, sondern können auch nur hierdurch sichergestellt werden.
So wird in den Wohngemeinschaften zwar der Rahmen für regelmäßige und gemeinsame Mahlzeiten angeboten, die Planung, Zubereitung und ggf. Anreichung oder Einkauf der Mahlzeiten ist aber über gesonderte Pflegeverträge zu regeln.
Neben den bereits genannten Verträgen schließt der Mieter einen separaten Pflegevertrag mit den Martinus ambulanten Diensten. Je nach Pflegegrad und individuellem Hilfebedarf werden über die Pflegesachleistungen die Leistungskomplexe vertraglich vereinbart, die der Mieter benötigt, um seinen täglichen Alltag zu bewältigen. Es handelt sich bei den vereinbarten Pflegeleistungen keinesfalls um eine Vollversorgung, sondern um eine Unterstützung im häuslichen Umfeld – je nach individuellem Pflegebedarf.
Monatliches Entgeld
Leistung | Kosten | Bemerkungen |
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Kaltmiete | 430,24 € | |
Betriebskostenvorauszahlung | 150,00 € | |
Teilmöblierungszuschlag | 42,20 € | |
Summe Wohnkosten | 622,44 € | vom Nutzer zu zahlen; ggfls. Reduzierung durch Wohngeld und Leistungen der Grundsicherung |
Betreuungsleistungen (inkl. Koordinationsleistungen) | 1.650,00 € | vom Nutzer zu zahlen; ggfls. Reduzierung durch Leistungen der Hilfe zur Pflege |
in PG 0-2 | ||
1.750,00 Û | ||
in PG 3-5 | ||
Haushaltsgeld gem. Beschluss des Mietergremiums | 200,00 € | vom Nutzer zu zahlen; ggfls. Reduzierung durch Leistungen der Grundsicherung |
Summe WG - Kosten | 2.472,44 € | |
in PG 0-2 | ||
2.572,44 € | ||
bei Pflegegrad 3-5 | ||
Kosten der WG - Koordinationsleistungen | 214,00 € | Refinanzierung durch den Wohngruppenzuschlag gem. § 38a SGB XI |
Übersicht der Pflegekosten
Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 | |
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Kosten "Häusliche Krankenpflege / Behandlungspflege" (SGB V) (Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse) | abhängig von den erbrachten Leistungen gem. der ärztlichen Verordnung | ||||
Kosten "Pflegeleistungen" (SGB XI) (Anteilige Übernahme der Kosten durch die Pflegekassen (Sachleistungspauschale)) | abhängig von den erbrachten Leistungen gem. Pflegegutachten | ||||
Pflegesachleistungspauschale (Zahlung durch die Pflegekassen) | 689,00 € | 1.298,00 € | 1.612,00 € | 1.995,00 € | |
durch die Sachleistungspauschale nicht gedeckte Pflegekosten (Eigenanteil des Pflegebedürftigen - Hilfe zur Pflege durch den Sozialhilfeträger) | abhängig von den erbrachten Leistungen gem. Pflegegutachten | ||||
Entlastungsbetrag (Zahlung durch die Pflegekassen) | 125,00 € | 125,00 € | 125,00 € | 125,00 € | 125,00 € |